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Herzlich Willkommen auf der Website des
Eigenbetriebes Stadtentwässerung!
Herzlich Willkommen auf der Website des
Eigenbetriebes Stadtentwässerung!
Die SE Langenhagen ist ein Eigenbetrieb der Stadt Langenhagen. Wir haben in unserem Internetangebot für Sie grundlegende Informationen über uns und unsere Arbeit zusammengefasst. Zur Verbesserung unserer Leistungen nehmen wir Lob, Kritik und Anregungen gern auf.
AKTUELLES
Gewässerschau am am 23. November
Die Stadt Langenhagen führt am Donnerstag, 23. November 2023, die Gewässerschau für die von ihr unterhaltenen Gräben der III. Ordnung durch. Anliegerinnen und Anlieger sowie zur Benutzung der Gewässer Befugte können daran teilnehmen.
Für die Teilnahme finden sich Interessierte bitte am 23. November um 9.00 Uhr auf der Kläranlage der Stadt Langenhagen, An der Neuen Bult 90, ein.
Bei Rückfragen können sich Interessierte an Thorsten Brockmann, Leiter des SE-Betriebsdienstes, wenden. Er ist unter der Telefonnummer (0511) 72 63 51 45 erreichbar.
Weitere Informationen enthält der Flyer »Informationen zur Gewässer- und Grabenunterhaltung«.
Wie handeln bei Verstopfungen im privaten Schmutz- oder Regenwasseranschluss?
Geänderte Satzungen erleichtern Grundstücksbesitzern das Vorgehen angesichts eines Notfalls
Die Stadtentwässerung hat die Satzungen der Stadt Langenhagen über die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung geändert, um künftig eventuell bestehende Missverständnisse zu vermeiden. Diese ergaben sich in der Vergangenheit mitunter, wenn Schmutz- oder Regenwasseranschlüsse eines privaten Grundstückes verstopft waren. Angesichts der Dringlichkeit beauftragten dann Eigentümer eine Firma, ohne zuvor die Stadtentwässerung den Schaden mitgeteilt zu haben.
Dabei ist die vorgeschriebene Reihenfolge, dass als erstes eine Mitteilung an die Stadtentwässerung erfolgen muss, im Interesse der Grundstücksbesitzer. Denn, wenn nicht bewiesen werden kann, was den Schaden verursacht hat bzw. wo er sich befunden hat, muss die Stadtentwässerung davon ausgehen, dass die Ursache nicht im Bereich der öffentlichen Abwassereinrichtung lag, sondern durch Dritte verschuldet wurde. Und dann wird die „Grundstücksentwässerungsanlage“ (§ 9 bzw. 10) auf Kosten der Grundstückseigentümer in den vorschriftsmäßigen Zustand gebracht.
Die Stadtentwässerung ist montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter 0511 7307-9448 oder 72 63 51 45 und außerhalb der genannten Zeiten in Notfällen unter 0172 4229913 zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den folgenden Seiten.