Seiteninhalt
Sauberkeit hat Ihren Preis...
Die Gebühren werden gemäß der Straßenreinigungsabgabensatzung erhoben und richten sich nach der Grundstücksfläche (m²) der angrenzenden Grundstückes sowie den Reinigungsintervallen.
| Reinigungsklassen | Intervalle | Gebühren* |
| Reinigungsklasse I | alle 2 Wochen | 0,031 € |
|
Reinigungsklasse II |
alle 2 Wochen | 0,031 € |
| Reinigungsklasse III | einmal wöchentlich | 0,062 € |
| Reinigungsklasse IV | dreimal wöchentlich (Fußgängerzone u.ä.) | 0,309 € |
* Auszug (jährlich je m² Grundstücksfläche)
Sie haben Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid. Ihre Ansprechpartner finden Sie ...hier.

