Seiteninhalt
Sauberkeit hat Ihren Preis...
Die Gebühren werden gemäß der Straßenreinigungsabgabensatzung erhoben und richten sich nach den laufenden Metern Straßenfront der angrenzenden Grundstückes sowie den Reinigungsintervallen.
Reinigungsklassen | Intervalle | Gebühren* |
Reinigungsklasse I | alle 2 Wochen | 0,020 € |
Reinigungsklasse II |
alle 2 Wochen | 0,020 € |
Reinigungsklasse III | einmal wöchentlich | 0,039 € |
Reinigungsklasse IV | dreimal wöchentlich (Fußgängerzone u.ä.) | 0,196 € |
* Auszug (jährlich je m² Grundstücksfläche)
Sie haben Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid. Ihre Ansprechpartner finden Sie ...hier.