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Gemeinsam... für ein sicheres Langenhagen!
Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind wir bei den Bemühungen um ein sicheres Langenhagen auf Ihre Mithilfe angewiesen. Mit der Straßenreinigungsverordnung und -satzung werden den Eigentümern angrenzender Grundstücke Winterdienstpflichten übertragen:
- Freihalten des Gehweges bei Schnee und Eisglätte ggf. in einer Breite von mind. 1,5 Metern
- Freihalten von Ablaufrinnen und insbesonders von Straßenabläufen
- Freihalten von Hydranten
Wer richtig räumt und streut ...
... schiebt den Schnee nicht in die Gosse oder dem Nachbarn zu.
... benutzt auf öffentlichen Gehwegen kein Salz.
... schiebt den Schnee nicht auf die Fahrbahn.
Details entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungsverordnung sowie der Anlage und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Langenhagen.